Der erste Standesherr von Lübbenau.
Elisabeths Sohn Johann Siegmund Graf zu Lynar (1616-1665) wurde 1652 der erste Standesherr von Lübbenau. Seinen Namen hatte er nach dem Brandenburger Kurfürsten erhalten, der sein Pate war. Seine Lehrjahre führten ihn an Universitäten und Orte in ganz Europa, wo er schließlich auch den Kriegswirren ausgesetzt war. Später war er selbst Soldat und überlebte nur schwer verletzt, was er seinem Freund und Diener Adam Bagge zu verdanken hatte. In der Schlacht von ihm getrennt, fand er, nachdem sich der Kampf verzogen hatte, Johann Siegmund und versorgte seine Wunden. Zum Dank bekam Adam Bagge ein Haus mit Ländereien in Lübbenau geschenkt und wurde schließlich zum Bürgermeister der Stadt ernannt.
Der Krieg hatte die Stadt schwer gezeichnet. Johann Siegmund sorgte für den Wiederaufbau der Stadt und den Neubau der Lübbenauer Stadtkirche. Im Familiengrabgewölbe der Kirche fand er, nur ein Jahr nach dem Tod seiner Frau, 1665 seine letzte Ruhe.
Sein Sohn Siegmund Casimir Graf zu Lynar (1648-1686) übernahm nun die Standesherrschaft und war bestrebt, mit strenger Hand die Nachwirkungen des Dreißigjährigen Krieges zu beseitigen. Er war es auch, der einen einträglichen Gemüseanbau im Spreewald einführte. Das Wissen sammelte er während seiner Zeit in den wasserreichen Gebieten der Niederlande. Bis heute ist Lübbenau als „Stadt der Gurken“ bekannt. Noch bedeutsamer für die Familie und ihren Lübbenauer Besitz war sein Wirken aber wegen des Fideikommisses, das er testamentarisch begründete und das den Besitz (vorrangig Grund- und Immobilienbesitz) als unteilbar und unverkäuflich fixierte. So wurde festgelegt, dass das Lynarsche Vermögen als ungeteilter Fortbestand des Besitzes von Generation zu Generation vererbt und verwaltet werden sollte.